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   LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02   

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https://dejure.org/2002,20488
LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02 (https://dejure.org/2002,20488)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22.02.2002 - 2 T 66/02 (https://dejure.org/2002,20488)
LG Koblenz, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 2 T 66/02 (https://dejure.org/2002,20488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • zvi-online.de

    ZPO § 121 Abs. 2 Satz 1
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Zwangsvollstreckungsverfahren auf Gläubigerseite regelmäßig erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Arnsberg, 14.01.2000 - 6 T 8/00

    Erforderlichkeit einer anwaltlichen Vertretung bei Fragen der Vollstreckung von

    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Teils unter Abwägung der oben angeführten allgemeinen Kriterien wurde die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes zum Beispiel bejaht für die Vollstreckung aus Unterhaltstiteln (Landgericht Arnsberg, FamRZ 2000, 1226; Landgericht Siegen, Rpfleger 1988, 41).
  • OLG München, 16.11.1998 - 12 WF 1302/98

    Verweigerung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antrag auf Festsetzung

    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Maßgebend sind Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (KG,FamRZ 1995, 629) sowie die Fähigkeit des Antragstellers, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (OLG München, FamRZ 1999, 792; 1355).
  • OLG Zweibrücken, 16.12.1985 - 2 WF 41/85
    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Gefordert wird das Bestehen einer sachlichen und persönlichen Bedürfnisses nach anwaltlicher Unterstützung (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, FamRZ 1986, 287).
  • KG, 16.08.1994 - 19 WF 3495/94

    Mutwillig; Einleitung; Sorgerecht; Sorgerechtsverfahren; Beiordnung; Rechtsanwalt

    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Maßgebend sind Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (KG,FamRZ 1995, 629) sowie die Fähigkeit des Antragstellers, sich mündlich oder schriftlich auszudrücken (OLG München, FamRZ 1999, 792; 1355).
  • LG Heidelberg, 19.03.1985 - 3 T 5/85
    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Für die Vollstreckung in Bankkonten (Landgericht Aachen, JurBüro 1999, 664; Landgericht Heidelberg, Anwaltsblatt 1986, 211) und für die Taschenpfändung (Landgericht Zweibrücken, JurBüro 1997, 665).
  • LG Trier, 30.11.2001 - 5 T 137/01
    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Dem gegenüber wird die Beiordnung regelmäßig nicht für erforderlich erachtet, für die Antrag auf Erlass eines ?normalen? Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Landgericht Bayreuth, JurBüro 1993, 546), für den ?normalen? Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Landgericht Düsseldorf, JurBüro 1993, 361 und für die Mobiliarvollstreckung einschließlich des Antrages auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ? sogenannter Kombiauftrag ? Landgericht Bayreuth GVZ 1999, 138; Landgericht Kleve JurBüro 2001, 156; Landgericht Trier, Beschluss vom 30. November 2001 ? 5 T 137/01 ? a.A. Landgericht Koblenz, Beschlüsse vom 11. April 2001 ? 2 T 232/01 und vom 19. November 2001 ? 2 T 761/01 -).
  • LG Bayreuth, 28.03.1993 - 4 T 26/93
    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Dem gegenüber wird die Beiordnung regelmäßig nicht für erforderlich erachtet, für die Antrag auf Erlass eines ?normalen? Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Landgericht Bayreuth, JurBüro 1993, 546), für den ?normalen? Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Landgericht Düsseldorf, JurBüro 1993, 361 und für die Mobiliarvollstreckung einschließlich des Antrages auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ? sogenannter Kombiauftrag ? Landgericht Bayreuth GVZ 1999, 138; Landgericht Kleve JurBüro 2001, 156; Landgericht Trier, Beschluss vom 30. November 2001 ? 5 T 137/01 ? a.A. Landgericht Koblenz, Beschlüsse vom 11. April 2001 ? 2 T 232/01 und vom 19. November 2001 ? 2 T 761/01 -).
  • LG Aachen, 05.08.1999 - 5 T 203/99
    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Für die Vollstreckung in Bankkonten (Landgericht Aachen, JurBüro 1999, 664; Landgericht Heidelberg, Anwaltsblatt 1986, 211) und für die Taschenpfändung (Landgericht Zweibrücken, JurBüro 1997, 665).
  • LG Kleve, 01.08.2000 - 4 T 286/00
    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Dem gegenüber wird die Beiordnung regelmäßig nicht für erforderlich erachtet, für die Antrag auf Erlass eines ?normalen? Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Landgericht Bayreuth, JurBüro 1993, 546), für den ?normalen? Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Landgericht Düsseldorf, JurBüro 1993, 361 und für die Mobiliarvollstreckung einschließlich des Antrages auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ? sogenannter Kombiauftrag ? Landgericht Bayreuth GVZ 1999, 138; Landgericht Kleve JurBüro 2001, 156; Landgericht Trier, Beschluss vom 30. November 2001 ? 5 T 137/01 ? a.A. Landgericht Koblenz, Beschlüsse vom 11. April 2001 ? 2 T 232/01 und vom 19. November 2001 ? 2 T 761/01 -).
  • LG Düsseldorf, 13.07.1992 - 25 T 542/92
    Auszug aus LG Koblenz, 22.02.2002 - 2 T 66/02
    Dem gegenüber wird die Beiordnung regelmäßig nicht für erforderlich erachtet, für die Antrag auf Erlass eines ?normalen? Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Landgericht Bayreuth, JurBüro 1993, 546), für den ?normalen? Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Landgericht Düsseldorf, JurBüro 1993, 361 und für die Mobiliarvollstreckung einschließlich des Antrages auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ? sogenannter Kombiauftrag ? Landgericht Bayreuth GVZ 1999, 138; Landgericht Kleve JurBüro 2001, 156; Landgericht Trier, Beschluss vom 30. November 2001 ? 5 T 137/01 ? a.A. Landgericht Koblenz, Beschlüsse vom 11. April 2001 ? 2 T 232/01 und vom 19. November 2001 ? 2 T 761/01 -).
  • LG Siegen, 24.09.1987 - 3 T 9/87
  • BGH, 10.12.2009 - VII ZB 31/09

    Beurteilung der Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des

    Das Landgericht vertritt in Übereinstimmung mit Teilen der Instanzgerichte (z. B. LG Düsseldorf, JurBüro 1993, 361; LG Koblenz, Rpfleger 2005, 200 sowie FamRZ 2005, 529 und JurBüro 2002, 321; ebenso LG Deggendorf, JurBüro 2002, 662; LG Kleve, Rpfleger 2005, 54; LG Bayreuth, JurBüro 2000, 546) die Ansicht, jedenfalls für einfache Fälle der Mobiliarvollstreckung sei die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich.

    Ein Teil der Instanzgerichte (z. B. LG Koblenz, FamRZ 2005, 529 sowie JurBüro 2002, 321) sowie Teile der Literatur (Zöller/Phillippi, ZPO, 27. Aufl., § 121 Rdn. 8; Musielak/Fischer, ZPO, 6. Aufl., § 121 Rdn. 15; Fischer, Rpfleger 2004, 190; Hornung, JurBüro 1998, 381, 383) seien zu Recht der Ansicht, dass heutzutage jede Vollstreckungsmaßnahme ohne das Risiko von Nachteilen von einem Laien nicht optimal ausgewertet und durchgeführt werden könne.

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